Schnellkontakt:
Tel.: (07 21) 9 68 31 46
oder per E-Mail
Wenn Sie die Einbürgerung anstreben, verlangt das Rathaus von Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Einbürgerungszusicherung, Verzichtserklärung usw.). Unsere
beeidigten Übersetzer können diesen Service für Sie übernehmen – wir übersetzen Ihre Dokumente so, damit diese beeidigten Übersetzungen vom Standesamt für den Zweck der Einbürgerung akzeptiert werden. Bitte senden Sie uns
Geburtsurkunde und sonstige die Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft verlangten Unterlagen per E-Mail zu, möglichst als PDF. Wir senden Ihnen dann ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung für die Einbürgerung zu.
Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft beim Standesamt Ihres Rathauses beantragen, falls Sie seit mindestens 8 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland wohnen (7 Jahre, sofern Sie einen sogenannten Integrationskurs erfolgreich gemeistert haben). Natürlich müssen Sie auch alle sonstigen Bedingungen (Sprachkenntnisse, Verdienstnachweise, Führungszeugnis etc.) erfüllen. Ist Ihr Ehepartner bereits deutsch, geht es schneller (nur 4 Jahre), aber die sonstigen Voraussetzungen sind im wesentlichen dieselben. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist eher selten möglich, z.B. innerhalb der EU. Eine Broschüre der Bundesregierung hat weitere nützliche Informationen zur Einbürgerung.